Förderung über Agentur Für Arbeit, Jobcenter und andere Kostenträger möglich, dank Bildungsgutschein!
FÖRDERUNG rund um alle FÜHRERSCHEINE
Förderung über Agentur Für Arbeit, Jobcenter und andere Kostenträger möglich,
dank Bildungsgutschein!
Weiterbildung zum:
• Busfahrer/-in mit Führerschein der Klasse D/DE Start: Ab sofort!
• LKW-Fahrer/-in mit Führerschein Klasse C/CE Start: Ab sofort!
• Kurierfahrer/-in - Transport mit Führerschein Klasse B (PKW) Start: Ab sofort!
• Staplerfahrer/- in Start: Ab sofort!
Weiterbildungsmodule:
• Berufskraftfahrerweiterbildung LKW & Bus (5 Module in 35 Stunden)
• Beschleunigte Grundqualifikation
• Perfektionstraining- Bus
• Perfektionstraining- LKW
• Ladungssicherung nach VDI 2700
• LKW-Ladekränen nach BGV D6 und BGG 921
• Förderung mit Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters
• Unterstützung bei der Beantragung der Förderung
• individuelle Betreuung in kleinen Gruppen bis max.20Teilnehmern
• zeitnahe Vermittlung nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung an unsere Partner
Was ist ein Bildungsgutschein?
Der Bildungsgutschein ist ein von der Agentur für Arbeit ausgestelltes Dokument, welches bestätigt, dass die Kosten der Aus- oder Weiterbildung von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Mit den Bildungsgutscheinen sollen Arbeitssuchende und Personen, die von der Arbeitslosigkeit bedroht sind, individuell gefördert werden.
Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen können folgende Förderungen gewährt werden:
- Lehrgangsgebühren einschl. Prüfungsgebühren
- Fahrtkostenzuschuss/Kosten für Unterbringung
- Kinderbetreuungskosten
- Unterhaltskosten
VORAUSSETZUNGEN:
Die Teilnahme muss notwendig sein, um die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.
FÖRDERHÖHE:
Einem Teilnehmer wird mit dem Vorliegen des Bildungsgutscheins bescheinigt, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden.
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FÖRDERPROGRAMM: FREIE FÖRDERUNG
Im Rahmen des Fördermittels der "Freien Förderung" können die Agentur für Arbeit und die Jobcenter bei Vorliegen aller Förderungsvoraussetzungen eine individuelle Förderzusage tätigen. Sie dient vor allem dazu, gesetzlich noch nicht geregelte Förderleistungen abzuwickeln.
VORAUSSETZUNGEN:
Die Teilnahme muss notwendig sein, um die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.
FÖRDERHÖHE:
Einem Teilnehmer werden in der Regel alle Maßnahmekosten, die durch einen Kostenvoranschlag vorgelegt werden, übernommen. (Abweichungen möglich.)
LINK:

FÖRDERPROGRAMM: VERMITTLUNGSBUDGET
VORAUSSETZUNGEN:

Über das Vermittlungsbudget kann die Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden, wenn dies für ein berufliche Eingliederung notwendig ist.
Übliche Leistungen sind z.B. die Übernahme von
- Bewerbungskosten
- Reisekosten zum Vorstellungsgespräch
- Fahrkosten zum Antritt einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle
- Kosten für Pendelfahrten zum Arbeits- oder Ausbildungsort
- Umzugskosten bei Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung
- Kosten für Arbeitskleidung oder Arbeitsmittel
Da gesetzlich keine konkrete Aufzählung möglicher Leistungen vorliegen, kann der Begriff der Anbahnung weit ausgelegt werden kann. So können im Einzelfall auch andere, notwendige Leistungen denkbar sein: z.B. Förderung der Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung als Integrationsfortschritt zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit.
FÖRDERHÖHE:
Art und Höhe der Förderung werden regelmäßig in den Weisungen der einzelnen Arbeitsagenturen und Jobcentern unterschiedlich bestimmt.
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Was bedeutet WeGebAU?
Das Kürzel WeGebAU steht für "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen". Das Programm wurde 2006 von der Agentur für Arbeit mit dem Ziel ins Leben gerufen, einem konjunkturell bedingten Arbeitsplatzverlust von Geringqualifizierten und älteren Beschäftigten entgegenzuwirken, indem diesen Risikogruppen eine geförderte Weiterbildung ermöglicht wird. Im Rahmen des Konjunkturpaket II von 2008 wurden auch qualifizierte Mitarbeiter in den förderungsfähigen Personenkreis aufgenommen.
Wer wird gefördert?
(1.) Gering qualifizierte Beschäftigte (Personen ohne Berufsausbildung oder Personen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, aber seit mindestens vier Jahren in an- oder ungelernter Tätigkeit beschäftigt sind und die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können) und
(2.) ältere Beschäftigte (ab 45 Jahren), aber auch (3.) qualifizierte Beschäftigte (wenn sie die zusätzlichen Voraussetzungen erfüllen) gehören zum geförderten Personenkreis.
Was wird gefördert?
Zuschüsse zu Lohn- und Forbildungskosten (bis zu 100%) sind im Einzelnen möglich.
Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?
Für gering qualifizierte und ältere Beschäftigte gilt, dass ein Beschäftigungsverhältnis und eine Freistellung des Arbeitgebers zur Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes vorliegen muss. Für qualifizierte Beschäftigte gilt zudem noch, dass der Erwerb des (letzten) Berufsabschlusses und die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung mindestens 4 Jahre zurück liegen müssen.
Antragstellung
Einen Antrag zur Förderung können Sie jederzeit bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit stellen.

SPEZIELLE FÖRDERGRUPPEN:
"Qualifizierungsoffensive", Pakt50, U25
Als zusätzliche Einrichtungen mit Fördermöglichkeiten wurden bei verschiedenen Agenturen für Arbeit und Jobcentern diverse, regionale Standorte mit unterschiedlichen Programmen installiert. Diese Programme sind meist auf spezielle Zielgruppen ausgerichtet.
Beispiele hierfür sind z.B.:
- Pakt 50 (Kompetenzzentren zur Integration von Arbeitssuchenden mit einem Alter über 50 Jahre)
- U25 (Förderung und Integration für Jugendliche und junge Erwachsene in den Arbeitsmarkt)
- Qualifizierungsoffensive (Vermehrte Fördermöglichkeit von (Berufs-)Abschlüssen)
- u.a.
Bei Fragen zu speziell auf Sie zugeschnittene Förderprogramm sind wir Ihnen gerne behilflich.
LINK:

Was bedeutet De-minimis?
Hinter dem Begriff De-minimis steckt ein Förderprogramm für die Bereiche der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ist für die Umsetzung des Förderungs-Programms zuständig.
Es handelt sich bei diesem Förderprogramm um ein speziell für Speditionsunternehmen geschaffenes Projekt.
Mehr Informationen
Weitere ausführliche Informationen zum De-minimis-Programm finden Sie auf der Website des BAG.